AGB

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Vertragspartner

Partner dieses Vertrages sind der Auftraggeber und der Auftragnehmer Büro-Service Scriptomed Steven, Kaiserstr. 13, 42781 Haan.

Bedient sich eine Partei bei der Durchführung dieses Vertrages Dritter, so werden diese nicht Vertragspartner. Ist nicht ausdrücklich und schriftlich fixiert anderes bestimmt, so entfaltet dieser Vertrag keine Schutzwirkung zugunsten Dritter.

Geltungsbereich

Sämtliche Angebote, Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten hiermit für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Bei Auftragserteilung über das Internet kann diese nur erfolgen, wenn der Auftraggeber vor Auftragserteilung sein Einverständnis mit diesen Geschäftsbedingungen erklärt hat. Bei Auftragserteilung auf anderem Wege hat der Auftraggeber in geeigneter Form zu bestätigen, dass er von diesen Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen hat und ihnen zustimmt. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.

Vertragsabschluss

Angebote des Auftragnehmers über das Internet oder in anderer Form sind freibleibend und unverbindlich. Zum Vertragsabschluss bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Der Vertragsabschluss erfolgt mit der schriftlichen oder auf elektronischem Wege übermittelten Auftragsbestätigung.

Auftragsbestätigung

Soweit nicht im Weiteren anderweitig bestimmt, ist die Auftragsbestätigung verbindlich für den Gegenstand und Umfang des Auftrags sowie die Vergütung. Mengenangaben in der Auftragsbestätigung beruhen auf den Angaben des Auftraggebers. Soweit die tatsächlich zu erbringende Leistung im Umfang von den bei Auftragserteilung gemachten Angaben abweicht, gilt der tatsächliche Leistungsumfang als vereinbart.

Art und Umfang der Dienstleistung

Die Leistungen des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich zur Unterstützung des Auftraggebers in seinem Vorhaben, welches der Auftraggeber in alleiniger Verantwortung durchführt. Der Auftragnehmer übernimmt im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis. Sämtliche Leistungen des Auftragnehmers sind Dienstleistungen und unterliegen nicht dem Werkvertragsrecht.

Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und in erforderlichem Umfang dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden.

Datenträger müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden und stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei.

Von allen dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Unterlagen und Datenträgern behält der Auftraggeber Kopien, auf die der Auftragnehmer bei Datenverlust jederzeit zurückgreifen kann. Unterlagen und Datenträger werden nach Abschluß der zu erbringenden Leistung entweder vernichtet oder auf Wunsch des Auftraggebers an ihn zurückgegeben.

Im Falle regelmäßig wiederkehrender Arbeiten erklärt sich der Auftraggeber schriftlich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer für einen zu vereinbarenden Zeitraum Sicherheitskopien erstellt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, diese Sicherheitskopien vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen. Sie sind Eigentum des Auftragnehmers.

Erbringt der Auftraggeber eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Art und Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen (z.B. Verzögerungen, Mehraufwand etc.) vom Auftraggeber selbst zu tragen.

Falls der Auftraggeber den Auftrag ändert oder abbricht, so erstattet er dem Auftragnehmer sämtliche daraus entstehenden Kosten. Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich entsprechend den geforderten Änderungen. Im Falle einer Auftragsminimierung erstattet der Auftraggeber dem Auftragnehmer 50 % des vereinbarten Preises für den ausgesetzten Anteil der vereinbarten Leistung.

Soweit im Rahmen der Vertragsdurchführung Arbeiten in den Geschäftsräumen des Kunden durchzuführen sind, wird der Kunde dem Auftragnehmer und seinen Erfüllungshilfen während der üblichen Geschäftszeiten ungehinderten Zutritt gewähren und ihnen Räumlichkeiten und Arbeitsmaterial in angemessenem Umfang zur Verfügung stellen.

Fristen und Termine

In den Verträgen genannte Fristen und Termine bzgl. der zu erbringenden Leistung sind nur dann verbindlich, wenn sie von beiden Vertragspartnern schriftlich als verbindlich bestätigt worden sind.

Ist die Nichteinhaltung einer Frist für eine Leistung nachweislich auf Hindernisse zurückzuführen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so wird die Frist angemessen verlängert.

Für einen durch den Auftragnehmer verursachten Verzug ist der Auftraggeber berechtigt, 0,5 % des Wertes der Leistung, mit der sich der Büro-Service in Verzug befindet, höchstens jedoch 5% des Wertes der Leistung als pauschalen Schadenersatz zu verlangen. Damit sind sämtliche Schadenersatzansprüche aus dem Verzug abgegolten. Eine weitere Haftung übernimmt der Auftragnehmer für den Fall des Verzuges nicht.

Lieferung

Die Lieferung der erbrachten Leistung des Auftragnehmers erfolgt auf dem vorher vereinbarten Übertragungsweg, per Post, per Fax, per eMail oder Einwurf in den Briefkasten (nach vorheriger Ankündigung). Der Auftragnehmer haftet nur für die ordnungsgemäße Absendung der Daten. Verlust, Verstümmelung oder Verfälschung der Daten bei der Übertragung sind alleiniges Risiko des Auftraggebers, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Auftragnehmers beruhen.

Vergütung und Fälligkeit

Der Rechnungsbetrag wird sofort bei Rechnungserhalt rein netto fällig. Grundlage des Rechnungsbetrages ist die schriftlich festgelegte Vereinbarung und/oder im Falle der Berechnung nach geleisteten Arbeitsstunden ein Tätigkeitsbericht, in dem die geleistete Arbeitszeit mit einer Genauigkeit von 0,25 Stunden aufgezeichnet ist.

Bei Großaufträgen von Neukunden sind 30 % der voraussichtlichen Auftragssumme vom Auftraggeber im Voraus zu leisten.

Liegt der Arbeitsaufwand des Auftragnehmers aufgrund nicht eingehaltener Mitwirkungspflicht des Auftraggebers erheblich über der vereinbarten Leistung, so ist der Auftragnehmer auch bei Vergütung nach Festpreis zu einer angemessenen Erhöhung berechtigt.

Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren in Höhe von € 5,00 je Mahnung fällig.

Leistungsmängel

Leistungsmängel werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung schriftlich beim Auftragnehmer angezeigt werden. An der erbrachten Leistung dürfen keine Veränderungen vorgenommen worden sein, sonst entfällt der Gewährleistungsanspruch. Die Gewährleistung ist auf Nachbesserung oder Ersatzleistung beschränkt, für die eine angemessene Frist gesetzt werden muss. Im Falle einer fehlgeschlagenen Nachbesserung oder Ersatzleistung ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung des Preises zu verlangen.

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Bei technischen Störungen oder höherer Gewalt hat der Auftraggeber kein Recht auf Schadenersatz. Als Schadenersatz werden maximal 5 % des Auftragswertes festgelegt. Schadenersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. nach 3 Jahren ab der Durchführung der nicht vertragsgemäßen Leistung.

Widerruf und Stornierung

Der Auftraggeber kann den Vertrag vor Fertigstellung der Dienstleistung nur aus wichtigem Grund kündigen. Storniert der Auftraggeber einen Auftrag, ohne gesetzlich oder vertraglich hierzu berechtigt zu sein, werden ihm bereits fertig gestellte Arbeiten zur Verfügung gestellt und berechnet. Der stornierte Umfang der Arbeiten wird mit 20% vom Auftragswert in Rechnung gestellt. Die Geltendmachung eines gegebenenfalls weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

Vertraulichkeit

Der Auftraggeber und der Auftragnehmer sind einander zur vertraulichen Behandlung sämtlicher Unterlagen und Informationen verpflichtet. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung ist etwaigen Mitarbeitern und Dritten gleichfalls aufzuerlegen.

Der Auftragnehmer ist stets bemüht, die ihm überlassenen Daten sowohl bei der Verarbeitung als auch beim Transfer vor dem unberechtigten Zugriff Dritter und der Beeinträchtigung durch Viren zu schützen. Ein absoluter Schutz kann jedoch nach dem heutigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden. Der Auftraggeber wird auf das in diesem Zusammenhang verbleibende Risiko ausdrücklich hingewiesen.

Sonstiges

Für

  • die Richtigkeit, Vollständigkeit und den Wahrheitsgehalt der dem Auftragnehmer erteilten Aufträge
  • Lieferverzögerungen aufgrund von Krankheit, Urlaub, höherer Gewalt
  • Schreib- und Tippfehler, die durch unklare, unleserliche und undeutliche Aufträge und Vorlagen entstehen

übernimmt der Arbeitnehmer keine Haftung. Sämtliche Regressansprüche seitens des Auftraggebers sind in diesem Falle ausgeschlossen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person, die erledigten Aufträge sofort nach Erhalt auf Korrektheit zu überprüfen.

Sämtliche nachträglichen Änderungen werden zum ursprünglich vereinbarten Preis zusätzlich berechnet.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt. Dies gilt auch für ergänzungsbedürftige Lücken im Vertrag.

 

Dieser Vertrag unterliegt dem deutschen Recht.

Gerichtsstand ist das Amtsgericht in Mettmann für den Kreis Mettmann.

Stand: 28.08.2005

Scriptomed Steven, Diekerhofstr. 13, D-42781 Haan

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